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ArbG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16 |
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- BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
Durchführung von Rechtshilfeersuchen
Auszug aus ArbG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16
Das mag dann gelten, wenn die Beweisfrage völlig unklar und damit für das im Wege der Rechtshilfe ersuchte Gericht nicht durchführbar ist (…GMP-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 13 Rn 5;… Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 GVG Rn 1), etwa weil ein Beweisthema nicht genannt ist oder der Beweisbeschluss nicht eindeutig erkennen lässt, welche streitigen Tatsachen Gegenstand der Beweisaufnahme seien sollen (BAG 26.10.1999 - 10 AS 5/99 Rn 27;… Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 Rn 1).Dies ist alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht vorgesetzten Prozessgerichts (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 22).
Würde das ersuchte Gericht über die Grenzfälle entscheiden wollen, wäre dies im Ergebnis eine Kontrolle der Rechtsfindung des ersuchenden Richters, die ihm nicht zusteht, weil dies alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht übergeordneten Prozessgerichts ist (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 24 ff. m.w.N.).